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   OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18   

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https://dejure.org/2019,19834
OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18 (https://dejure.org/2019,19834)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2019 - 3 Bs 257/18 (https://dejure.org/2019,19834)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 3 Bs 257/18 (https://dejure.org/2019,19834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 BÄO, § 6 Abs 1 Nr 3 BÄO
    Arzt; Anordnung des Ruhens der Approbation aufgrund von Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung (Alkoholkonsum); Untersuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Arztes; Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Abklärung der gesundheitlichen Eignung; Zweifel an der Kooperationsbereitschaft des Arztes bei Eignungsuntersuchungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2014 - 9 S 2073/14

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Arztes gegen die Anordnung seiner fachärztlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Die von § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO vorausgesetzten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Arztes bestehen bereits dann, wenn diesbezüglich glaubhafte und in sich schlüssige Hinweise vorliegen (wie VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2014, 9 S 2073/14, juris Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.3.2018, 3 MB 1/18, NordÖR 2018, 219, juris Rn. 9).

    Daher dürfen die Anforderungen daran, wann hinreichende Verdachtsmomente vorliegen, auch mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG nicht überspannt werden (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2014, 9 S 2073/14, juris Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.3.2018, 3 MB 1/18, NordÖR 2018, 219, juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 3 MB 1/18

    Unzulässigkeit einer psychiatrischen Begutachtung zur Feststellung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Die von § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO vorausgesetzten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Arztes bestehen bereits dann, wenn diesbezüglich glaubhafte und in sich schlüssige Hinweise vorliegen (wie VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2014, 9 S 2073/14, juris Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.3.2018, 3 MB 1/18, NordÖR 2018, 219, juris Rn. 9).

    Daher dürfen die Anforderungen daran, wann hinreichende Verdachtsmomente vorliegen, auch mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG nicht überspannt werden (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2014, 9 S 2073/14, juris Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.3.2018, 3 MB 1/18, NordÖR 2018, 219, juris Rn. 9).

  • OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Ob diese Begründung für die Vollziehungsanordnung inhaltlich tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2014, 3 Bs 175/14, NordÖR 2014, 545, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Ein solcher Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG ist nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt (vgl. zur Anordnung des Ruhens der Approbation BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006, 1 BvR 2403/06, juris Rn. 16; zum Widerruf einer Approbation, BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Ein solcher Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG ist nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt (vgl. zur Anordnung des Ruhens der Approbation BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006, 1 BvR 2403/06, juris Rn. 16; zum Widerruf einer Approbation, BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12).
  • VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17

    Ruhen der Approbation

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18
    Wie das Verwaltungsgericht bemisst das Beschwerdegericht das Ruhen der Approbation mit der Hälfte des für den Widerruf einer Approbation anzusetzenden Streitwerts (so auch VGH Kassel, Beschl. v. 13.11.2018, 7 A 786/17.Z, juris Rn. 36), hier die Hälfte des in Nr. 16.1 Streitwertkatalog genannten Mindestbetrags von 30.000,- Euro.
  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

    Andererseits ist die Annahme von Zweifeln, die zur Anordnung einer ärztlichen Untersuchung berechtigen, nicht gerechtfertigt bei willkürlichem, aus der Luft gegriffenem Einschreiten der Behörde ohne Anlass, des Weiteren bei einer anonymen, nicht näher substantiierten Anzeige oder bei fadenscheinigen, in sich nicht schlüssigen Hinweisen (vgl. Erfordernis jedenfalls plausibler tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Einschränkung der gesundheitlichen Eignung nach NdsOVG, B.v. 13.3.2019 - 8 ME 18/19 - juris Rn. 25 f. und OVG SH, B.v. 7.3.2018 - 3 MB 1/18 - juris Rn. 9; vgl. hierzu auch VGH BW, B.v. 15.12.2014 - 9 S 2073/14 - juris Rn. 22; Erfordernis glaubhafter und schlüssiger Hinweise nach OVG Hamburg, B.v. 28.2.2019 - 3 Bs 257/18 - juris Rn. 20 und OVG LSA, U.v. 5.11.1998 - A 1 S 376/98 - juris Rn. 33 ff.; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, BÄO § 6 Rn. 18; Rehborn in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 8 Die Approbation Rn. 85).

    Die Weigerung rechtfertigt bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung vielmehr regelmäßig eine Anordnung des Ruhens der Approbation bis der Beweis für die gesundheitliche Eignung erbracht wird (vgl. OVG Hamburg, B.v. 28.2.2019 - 3 Bs 257/18 - juris Rn. 26; NdsOVG, B.v. 23.4.2015 - 8 PA 75/15 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 15.2074 - juris Rn. 13 f. zur Anordnung des Ruhens einer Approbation als psychologischer Psychotherapeut; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, BÄO § 6 Rn. 17).

  • VG Köln, 13.11.2023 - 7 L 2102/23
    OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 3 Bs 257/18 -, juris, Rn. 26.

    Siehe dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 13 B 893/16 -, juris, Rn. 19; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 3 Bs 257/18 -, juris, Rn. 32.

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